Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Grewe Metalltechnik GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Verträge zwischen der Grewe Metalltechnik GmbH, An der Fingerhutsmühle 9 - 58706 Menden, und ihren Geschäftspartnern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Grewe Metalltechnik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) als auch gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Bei Verbrauchern gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Grewe Metalltechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die tatsächliche Lieferung der Ware zustande.

2.3. Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten in Angeboten, Prospekten oder ähnlichen Dokumenten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4. Die Grewe Metalltechnik GmbH behält sich vor, bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehlern im Angebot oder in der Auftragsbestätigung diese zu berichtigen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.

3.2. Zusatzkosten, wie Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle oder andere Nebenleistungen, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

3.3. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Grewe Metalltechnik GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) bzw. 5 Prozentpunkten (bei Verbrauchern) zu berechnen.

3.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Grewe Metalltechnik GmbH anerkannt.

4. Lieferung und Lieferzeiten

4.1. Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4.2. Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden (z. B. Bereitstellung von Zeichnungen, Genehmigungen oder Freigaben) voraus.

4.3. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder andere unvorhersehbare Ereignisse verzögert, verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

4.4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Gefahrübergang

5.1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.

5.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.

5.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Grewe Metalltechnik GmbH.

6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, so erforderlich, auf eigene Kosten gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern.

6.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind nicht gestattet.

7. Gewährleistung

7.1. Die Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.

7.2. Unternehmer müssen die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzeigen. Bei Verletzung dieser Rügepflicht sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

7.3. Die Grewe Metalltechnik GmbH haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Nutzung oder natürliche Abnutzung entstehen.

8. Haftung

8.1. Die Grewe Metalltechnik GmbH haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

8.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Grewe Metalltechnik GmbH nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).

8.3. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Grewe Metalltechnik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

9. Datenschutz

9.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO.

9.2. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung der Grewe Metalltechnik GmbH zu entnehmen, die auf Anfrage bereitgestellt wird oder auf der Website einsehbar ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist An der Fingerhutsmühle 9 - 58706 Menden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: 16.01.2025

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